Sehr geehrte Mitglieder,
folgendes UPDATE zur Schutzmaßnahmenverordnung gültig ab 08.02.2021
- auch für Sportstätten gilt nun die Regelung, 20m2/Person
- bitte weiterhin die 2-Meter Abstandsregel beachten
- auf Sportstätten müssen FFP2-Masken getragen werden, jedoch nicht bei der tatsächlichen Sportausübung (!)
- Gruppen-/Kleingruppen-Kurse nach wie vor nicht möglich
Die aktuelle Verordnung sieht unter § 13 Abs 3 Z 10 wieder eine Ausnahme für Zusammenkünfte von max. vier Personen aus max. zwei Haushalten zzgl. max. sechs minderjähriger Kinder oder Minderjähriger vor. Leider besagen die mitgelieferten rechtlichen Begründungen sowie die Auskunft des Krisenstabs des Gesundheitsministeriums, dass dies nicht auf Gruppenkurse umlegbar ist. Kleingruppentrainings sind somit weiterhin nicht möglich.
Bitte auch unbedingt auf die Vermeidung von Menschenansammlungen achten.